Das muss beachtet werden.

LEADER im Detail

Die Fakten zur Förderung.

LEADER bietet eine finanzielle Förderung von Ideen und Vorhaben zur Entwicklung des ländlichen Raums – vor allem mit öffentlichen Mitteln der EU sowie nationalen Ko-Finanzierungen. LEADER ist aber weit mehr als eine Förderung: es ist eine konkrete Beteiligungsform durch die Mitfinanzierung regionaler und in vielen Fällen auch privater AkteurInnen.

Für die Förderung gibt es verschiedene Rahmenbedingungen und Voraussetzungen, die in 8 Bereiche gegliedert sind. Generell muss ein Projekt einen Beitrag zur Entwicklung in einem der 4 Aktionsfelder

  • regionale und betriebliche Wettbewerbsfähigkeit
  • Natur und Kultur
  • Gemeinwohl
  • Klima

leisten. In der Rubrik „Was wird gefördert“ finden sich Informationen zu den Aktionsfeldern, die dann im Zuge der neuen Entwicklungsstrategie ganz konkret ausformuliert werden.

 

Die Fakten zur Förderung

  • Das Projekt muss einen positiven Beitrag zur Umsetzung der Lokalen Entwicklungsstrategie leisten
  • Es muss eine positive Beschlussfassung des Projektauswahlgremiums der Lokalen Aktionsgemeinschaft vorliegen
  • Das Vorhaben muss innerhalb unseres LEADER-Gebietes verwirklicht werden oder der Region Donau-Böhmerwald zu Gute kommen.

Als Förderungswerber kommen in Betracht:

Lokale Aktionsgruppen (=LEADER Region Donau-Böhmerwald)

Gemeinden

Bewirtschafter land- und forstwirtschaftlicher Betriebe

Sonstige Förderwerber:

  • Natürliche Personen
  • Im Firmenbuch eingetragene Personengesellschaften (OG, KG,..)
  • Juristische Personen (Vereine, GmbH,…) sowie deren Zusammenschlüsse
  • Körperschaften öffentlichen Rechts (Tourismusverbände,…)
  • Personengemeinschaften
  • Innovatives Konzept (etabliert neue Produkte bzw. Dienstleistungen, neue Verfahren, Prozesse, Vermarktungswege, …)
  • Das Projekt ist ein Projekt (nicht nur eine Investition oder Finanzierung)
  • Mehrwert für die Region (Wertschöpfung, Arbeitsplätze, Erhalt regionaler Strukturen, Wissen, …)
  • Vernetzung (Zusammenarbeit und Vernetzung verschiedenster Lebensbereiche bzw. Bevölkerungsgruppen)
  • Stärkung der Lebensqualität
  • Projektträgerschaft (für das Projekt gibt es einen Projektträger (Privatpersonen, Vereine, Verbände, ARGE, Gemeinden, Betriebe, …))
  • Gesicherte Eigenmittel (die Vorfinanzierung der Projekte muss gesichert sein, da die Fördermittel erst nach der Projektabrechnung ausbezahlt werden)
  • Nachhaltige Nutzung (die wirtschaftliche Tragfähigkeit und die nachhaltige Nutzung des Projektvorhabens sind auch nach dem Auslaufen der Förderung sichergestellt. Projekte müssen mindestens 5 Jahre nach Auszahlung aufrecht erhalten bleiben).

Der Projektinhalt muss zur Erfüllung der lokalen Entwicklungsstrategie beitragen und für einen Mehrwert in einem der 4 Aktionsfelder sorgen:

Regionale und betriebliche Wettbewerbsfähigkeit:

Projekte, die sich mit Standortkonzepten und Ansiedelung ebenso wie mit der Aufwertung des Standortes in Form von Bildung, Qualifizierung, Kooperationen und Wissenstransfer beschäftigen, leisten einen Beitrag zur regionalen Wertschöpfung. Im Bereich der betrieblichen Wettbewerbsfähigkeit werden Projekte unterstützt, welche die Effizienz steigern und den Ressourceneinsatz verringern, die Entwicklung innovativer und nachhaltiger Produkte und Dienstleistungen forcieren, die Kommunikation verbessern und betriebsinterne Organisation optimieren.

 Natur und Kultur:

Natur: Projekte die einen Beitrag zum Erhalt/Förderung der Biodiversität oder von Ökosystemleistungen in Form von Konzepten, Produkten oder Dienstleistungen leisten, sind ebenso gemeint wie die Sensibilisierung der BewohnerInnen für das Thema oder die Generierung von neuem Wissen. Projekte, die sich mit der Vermeidung von Abfall, einer nachhaltigen Kreislaufwirtschaft und den Einsatz von nachwachsenden Rohstoffen beschäftigen, fallen in den Bereich Bio-Ökonomie. Die Themen Leerstandsmanagement, alternative Flächennutzung und gemeindeübergreifende Raumentwicklung sollen zur Reduktion der Flächeninanspruchnahme und Zersiedelung beitragen. Im Bereich Kultur werden Projekte unterstützt, die sich mit der Erhaltung von Traditionen und Bräuchen beschäftigen, die die regionale Identität stärken, aber auch jene Aktivitäten, die sich mit zeitgenössischer Kunst/Kultur und Alternativkultur auseinandersetzen.

 Gemeinwohl:

Projekte, die einen verbesserten Zugang zu Infrastruktur und Dienstleistungen in den lebensrelevanten Bereichen (Gesundheit, Nahversorgung, Bildung, Mobilität, Wohnen, Pflege, Betreuung, Digitalisierung, Ehrenamt und Freizeit) für unterschiedliche Bevölkerungsgruppen leisten, zählen zum Bereich Daseinsvorsorge. Projekte, die einen Beitrag zur Verbesserung der Beschäftigungssituation und der Vereinbarkeit von Familie und Beruf leisten, tragen zur Verbesserung der Chancengleichheit bei. Die Themen Zuzug, Rückbindung von Weggezogenen, Integration von neuen Lebensstilen und Initiativen für die älter werdende Gesellschaft fallen in den Themenbereich „demografischer Wandel“.

Klima:

Projekte, die einen Beitrag zum Klimaschutz, zur Klimawandelanpassung und zur Sensibilisierung in diesen Bereichen beitragen, werden zukünftig im Aktionsfeld Klima gefördert. Dabei geht es unter anderem um die Themen Biodiversität, die Steigerung der Produktion von erneuerbaren Energien, die Steigerung der Energieeffizienz oder ganz generell um klimarelevante Projekte in allen Lebensbereichen und Sektoren. Eine zentrale Rolle spielt dabei das Thema Verkehr und nachhaltige Mobilität.

 

 

Grundvoraussetzung ist die Genehmigung des Projektes durch das Projektauswahlgremium und die Bewilligung des Landes OÖ.

Die Projektauswahl geschieht durch die Mitglieder des PAG nach einem einheitlichen Bewertungsschema (Kriteriensystem). Wird das Projekt positiv bewertet, folgt die Festlegung der Förderintensität. In einer Abschlussdiskussion werden die Gründe für die Zu- oder Absage bzw. die Höhe der Förderung formuliert. Diese Entscheidung wird dem/der FörderwerberIn schriftlich mitgeteilt. Die Zusammensetzung des Projektauswahlgremiums ist genau vorgegeben (Anzahl öffentliche/nicht öffentliche Mitglieder; Anzahl Frauen/Männer) und sorgt dadurch für eine objektive und dem Bevölkerungsquerschnitt entsprechende Projektvergabe.

  1. 40% Förderung für direkt einkommensschaffende Maßnahmen (z.B. Schau- und Erlebnisbetriebe, gemeinschaftliche Verarbeitungs- und Vermarktungsräume, einzelbetriebliche naturtouristische Angebote…)
  2. 60% Förderung für nicht direkt einkommensschaffende, investive Maßnahmen (z.B. Themenwege, Kulturzentren, …)
  3. 80% Förderung für nicht investive Maßnahmen des Lebenslangen Lernens oder zu Querschnittszielen (Jugend, Frauen, Migrant:innen, Menschen mit besonderen Bedürfnissen, Klima und Umwelt, Demographie, regionale Kultur und Identität) für Konzeption, Prozessbegleitung, Bewusstseinsbildung und Umsetzung
  4. 80% für die Anbahnung und Vorbereitung von nationalen/transnationalen Kooperationsprojekten (Konzeption, Prozessbegleitung)

Die Anträge sind vom Förderwerber vorzubereiten und auf der digitalen Förderplattform (eama.at) einzureichen.